Justizministerium beabsichtigt Justizvollzugsanstalt Rastatt nach Offenburg und Pforzheim zu verlagern

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Pressemitteilung vom 22. August 2008

SPD-Landtagsabgeordneter Gunter Kaufmann will Klarheit über Zukunft der JVA-Außenstelle in Rastatt

Auf einen Antrag der SPD-Landtagsfraktion über die weitere Zukunft der Außenstelle der Justizvollzugsanstalt (JVA) Karlsruhe in Rastatt für den Bereich jugendlicher und heranwachsender Untersuchungsgefangener, erhielt dieser Tage der SPD-Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Rastatt/Mugtal, Gunter Kaufmann, Antwort vom zuständigen Justizministerium des Landes. Hiernach ist die Außenstelle der JVA Karlsruhe zuständig für die Vollstreckung der Untersuchungshaft an männlichen Gefangenen, einschließlich Jugendlichen und Heranwachsenden. Von den 62 Haftplätzen entfallen 25 Plätze auf Untersuchungsgefangene im Alter von unter 21 Jahren. Im gleichbleibenden langjährigen Durchschnitt werden jährlich 173 Gefangene aus diesem Personenkreis aufgenommen. Deren Verweildauer beträgt rund 65 Tage.

Mit seinem Haftplatzentwicklungsprogramm “Justizvollzug 2015“ plant das Land die Schaffung zusätzlicher Haftplätze, die den heutigen Sicherheitsstandards und den Anforderungen an eine verfassungsgemäße Unterbringung entsprechen. Im Zuge dieses Programms sollen zugunsten effizienter größerer Anstalten kleine Außenstellen, wie Rastatt u.a., mit personalwirtschaftlich ungünstiger Struktur geschlossen werden. Im Rahmen dieser Überlegungen soll die Vollstreckung der Untersuchungshaft an Erwachsenen im kommenden Jahr von Rastatt an die neue JVA Offenburg verlagert werden. Die U-Haft an Jugendlichen und Heranwachsenden könnte im Nachgang hierzu in der JVA Freiburg oder der Außenstelle Pforzheim der JVA Heidenheim durchgeführt werden.

Im Falle der Schließung der Außenstelle Rastatt, wird den dortigen Bediensteten eine Stelle in einer benachbarten Vollzugseinrichtung, insbesondere Karlsruhe und Offenburg, angeboten, so Gunter Kaufmann. In Anbetracht steigender Belegung im Jugendarrest wird bei den künftigen Überlegungen gefragt werden müssen, ob die Außenstelle in Rastatt, nach der geplanten Verlagerung, wegen der vorhandenen Einrichtungen, wie Sportplatz, Werkbetrieb sowie Schul- und Funktionsräumen der Resozialisierung jugendlicher Straftäter zur Verfügung steht. Daneben gibt es auch ein kommunales Interesse an der Entwicklung der stadtnahen Liegenschaft.

Für die notwendigen Überlegungen besteht nach Auffassung von Gunter Kaufmann noch ausreichend Raum, da ein definitiver Zeitpunkt für die Schließung der Anstalt nach Aussage der Landesregierung bislang nicht fest steht.

 

Homepage Gunter Kaufmann

 

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